Um die Kostenübernahme vorab zu klären, können Sie sich an folgenden Fragen orientieren, wenn Sie bei Ihrer Versicherung anrufen:


  • Leistungsumfang: Umfasst mein Tarif Leistungen für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin in Verhaltenstherapie?

  • Anzahl der Sitzungen: Welche Begrenzung der Sitzungsanzahl pro Jahr gibt es?

  • Erstattungssatz: Werden die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in voller Höhe (üblicherweise der 2,3-fache Satz) übernommen?

  • Antragsmodalitäten: Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? (z.B. ein kurzer Bericht des Therapeuten nach den probatorischen Sitzungen oder ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes?) Wie ist der Ablauf der Antragsstellung?